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Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma Schwer Fittings GmbH
Die folgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen liegen allen Verträgen zugrunde, soweit nicht schriftlich ausdrücklich im Einzelfall andere Vereinbarungen getroffen wurden. Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner gelten nur dann, wenn diese bei Vertragsabschluß von uns schriftlich anerkannt wurden.
I. Angebote
Angebote sind freibleibend. Bei Fertigung nach Kundenmuster/zeichnung behalten wir uns eine Mehr- bzw. Minderlieferung bis zu 10 % vor. Die zum Angebot gehörenden technischen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben dienen Informationszwecken und beinhalten keine Eigenschaftszusicherung, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Schwer Fittings GmbH stehen an allen Angebotsunterlagen sämtliche Eigentums- und Urheberrechte zu. Der Besteller ist verpflichtet, als vertraulich gekennzeichnete Pläne Dritten nicht zugänglich zu machen. Der Besteller haftet für seine Mitarbeiter.
II. Vertragsabschlüsse
Bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabsprachen sind unzulässig.
III. Preise
Die Preise verstehen sich ab Werk einschließlich Verladung im Werk. Verpackungs- und Versandkosten trägt der Besteller. Zu den Preisen kommt die jeweilige Mehrwertsteuer in der gesetzlichen Höhe hinzu.
IV. Lieferfrist
Die im Angebot bezeichnete Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, nicht jedoch vor Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft angezeigt ist.
Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen (Streik) sowie bei Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die außerhalb des Willens und der Beeinflußbarkeit der Schwer Fittings GmbH liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Versendung der Lieferung von erheblichem Einfluß sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferanten eintreten. Schwer Fittings GmbH wird unverzüglich dem Besteller den Eintritt eines unvorhersehbaren Ereignisses und die voraussichtlich zu erwartende Verlängerung der Lieferfrist mitteilen.
Der Besteller kann 6 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer Lieferfrist Schwer Fittings GmbH auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist kommt Schwer Fittings GmbH in Verzug. Entsteht dem Besteller infolge des Verzugs ein Schaden, so ist der Besteller berechtigt, Verzugsentschädigung zu fordern. Die Verzugsentschädigung ist auf 20% vom Wert desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der aufgrund der Verzögerung nicht rechtzeitig genutzt werden kann, begrenzt. Die Beschränkung gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Der Besteller kann Schwer Fittings eine angemessene Nachfrist, die mindestens 4 Wochen dauern muß, mit Ablehnungsandrohung setzen. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Besteller berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstehenden Kosten - bei Lagerung im Werk der Schwer Fittings GmbH mindestens ein halbes Prozent des Rechnungsbetrages - monatlich berechnet.
V. Lieferung
Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Besteller über und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder Schwer Fittings GmbH noch andere Leistungen, z.B. Versandkosten oder Anfuhr und Aufstellung übernommen hat.
Auf Wunsch des Bestellers wird die Lieferung auf seine Kosten gegen Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden versichert.
Verzögert sich der Versand durch von Schwer Fittings GmbH nicht zu vertretenen Umständen, so geht die Gefahr ab Versandbereitschaft auf den Besteller über, jedoch verpflichtet sich Schwer Fittings GmbH, auf Wunsch und Kosten des Bestellers die von ihm verlangten Versicherungen zu bewirken.
Schwer Fittings GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt. In diesem Fall kann Schwer Fittings GmbH Teilrechnungen erstellen.
Das Recht, die Abnahme der Lieferung abzulehnen, steht dem Besteller nur zu, wenn die Lieferung erhebliche Mängel aufweist.
Rücksendungen: Bei unvereinbarter Warenrücksendung behält sich Schwer Fittings GmbH das Recht vor, die Annahme zu verweigern.
Falls der Besteller die Ware nicht innerhalb von 3 Monaten zurücksenden möchte, kann Schwer Fittings GmbH unter Berücksichtigung einer Gutschrift in Höhe von 70% des Nettowarenwertes die Ware gutschreiben. Voraussetzung hierfür ist, daß die Teile nicht verwendet, eingebaut, beschädigt oder verschmutzt sind.
VI. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenkosten Eigentum der Schwer Fittings GmbH. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist der Besteller nicht berechtigt, die gelieferten Waren zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.
Sollte der Besteller durch Verbindung einer beweglichen Sache, durch Verarbeitung oder Umbildung Eigentümer der Ware werden, so überträgt er vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarungen das Eigentum an der entstandenen Sache auf die Schwer Fittings GmbH zur Sicherung ihrer Forderung. Gleichzeitig vereinbaren die Parteien bereits jetzt, daß der Besteller die Sache für die Schwer Fittings GmbH unentgeltlich verwahrt. Der Besteller ist berechtigt, die Ware bzw. die hieraus hergestellte neue Sache im ordnungsgemäßen Geschäftsablauf zu veräußern. Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegenüber Dritten werden in Höhe des ursprünglichen Rechnungsbetrages sicherheitshalber an die Schwer Fittings GmbH abgetreten, ohne daß es einer besonderen Vereinbarung im Einzelfall bedarf. Die Schwer Fittings GmbH nimmt die Abtretung an. Solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Schwer Fittings GmbH nachkommt, ist er ermächtigt, die Forderung gegen den Dritten für Rechnung der Schwer Fittings GmbH einzuziehen. Schwer Fittings GmbH ist jedoch berechtigt, die auf Verlangen vom Besteller zu benennenden Dritten vom Forderungsübergang zu benachrichtigen und die Forderung im eigenen Namen einzuziehen. Schwer Fittings GmbH ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die gelieferten Waren herauszuverlangen und anderweitig darüber zu verfügen. Die Ausübung dieses Rechts gilt im Zweifel nicht als Rücktritt vom Vertrag. Sobald der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen ist, wird Schwer Fittings GmbH mit angemessener neuer Frist erneut an den Besteller liefern. Bei Zugriffen Dritter, insbesondere bei Pfändung des Kaufgegenstandes, hat der Besteller Schwer Fittings GmbH sofort schriftlich hierüber zu informieren und den Dritten unverzüglich auf die Eigentumsrechte der Schwer Fittings GmbH hinzuweisen.
VII. Rügepflicht und Gewährleistung
Der Besteller hat die Ware unverzüglich zu untersuchen und Schwer Fittings GmbH alle Mängel spätestens innerhalb einer Woche nach ihrer Feststellung anzuzeigen. Die Ansprüche des Bestellers aus Mängeln des Kaufgegenstandes verjähren binnen 6 Monaten ab Anzeige der Versandbereitschaft durch die Schwer Fittings GmbH. Alle Teile, die innerhalb von 6 Monaten (bei Einsatz in einem Mehrschichtbetrieb innerhalb von 3 Monaten) seit Übergabe infolge eines, vor Gefahrübergang liegenden Umstandes (insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, mangelnder Qualität der Baustoffe oder der Ausführung) schadhaft werden, werden nach dem Ermessen der Schwer Fittings GmbH unentgeltlich ausgebessert oder ersetzt. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum der Schwer Fittings GmbH über. Für die ersetzten oder nachge-besserten Stücke wird in gleicher Weise Gewähr geleistet, wie für den Liefergegenstand. Im Fall der Nachbesserung verlängert sich die Gewährleistungspflicht um die für die Nachbesserungsarbeiten erforderliche Zeitspanne.
Bei Ersatzlieferung beschränkt sich die Haftung der Schwer Fittings GmbH auf die Kosten des Ersatzstückes sowie die Kosten des Versands vom und zum Werk. Versandkosten werden jedoch nur in Höhe der innerhalb der Bundesrepublik Deutschland entstehenden Kosten übernommen. Transport-, Monteur- und sonstige Kosten werden nur insoweit übernommen, als sie auch bei einer Nachbesserung im Inland entstanden wären.
Der Besteller ist nicht berechtigt, auf Kosten der Schwer Fittings GmbH Mängel selbst oder durch Dritte zu beheben, es sei denn, Schwer Fittings GmbH befindet sich trotz Setzung einer Nachfrist mit der Beseitigung des Mangels im Verzug. Dem Besteller ist eine Mängelbeseitigung auch ohne Fristsetzung gestattet, wenn diese wegen einer Gefährdung der Betriebssicherheit dringend erforderlich oder Schwer Fittings nicht zur sofortigen Beseitigung des Mangels in der Lage ist.
Kommt Schwer Fittings GmbH der Mängelbehebung nicht nach, obwohl ihm der Besteller eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung gesetzt hat, oder ist die Mangelbehebung fehlgeschlagen, so kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten.
VIII. Haftung
Schadensersatzansprüche stehen dem Besteller nur im Fall des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft in voller Höhe zu. In jedem anderen Fall haftet Schwer Fittings GmbH
in voller Schadenshöhe bei eigenem groben Verschulden,
dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf die Höhe des typischen vorhersehbaren Schadens,
außerhalb solcher Pflichten dem Grunde nach auch für grobes Verschulden einfacher Erfüllungsgehilfen, soweit eine Freizeichnung im Handelsbrauch nicht möglich ist, begrenzt auf die Höhe des typischen vorhersehbaren Schadens.
IX. Schutzrechte
Bei Sonderanfertigungen übernimmt der Besteller die Gewähr dafür, daß durch die Herstellung Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Wird Schwer Fittings die Herstellung des betreffenden Artikels aufgrund eines Schutzrechtes untersagt, so ist diese berechtigt, die Herstellung sofort einzustellen und vom Besteller Ersatz für die aufgewendeten Kosten zu verlangen. Der Besteller ist verpflichtet, eventuelle Schäden oder Ersatzansprüche, die aufgrund der Verletzung des Schutzrechts entstehen, in voller Höhe zu ersetzen.
X. Toleranzen
Die handelsüblichen Freimaß - Toleranzen (DIN 7168 mittel DIN 3141 R 2) sind vorbehalten.
XI. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlungen ist 78588 Denkingen (Württemberg). Gerichtsstand ist das Amtsgericht Spaichingen bzw. Landgericht Rottweil a. N. Für diesen Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine oder mehrere Klauseln unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. |
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